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Erweiterte Nutzungsbedingungen für Business Partner

Supercircus (SC) & Supercircus Radio (SCR)

 

Stand 01.01.2024

 

Im folgenden finden Sie wichtige rechtliche Bestimmungen, die zusätzlich zu den SC / SCR Nutzungsbedingungen für alle Business Partner als Nutzer unserer Dienste gelten. 

Wir möchten darauf hinweisen, dass alle Formulierungen unabhängig von dem verwendeten grammatikalischen Geschlecht, sich an alle Personen, unabhängig der geschlechtlichen Orientierung richten. 

 

1. Geltung / Definition

1.1 Die nachfolgenden „Erweiterten Nutzungsbedingungen für „Business Partner“ gelten für alle Aufträge im Rahmen von Werbeschaltungen (Spots) und damit in Verbindung stehenden Zusatzleistungen auf den Websites (siehe die Nutzungsbedingungen) von Supercircus (SC) und Supercircus Radio (SCR).

1.2 Ein Business Partner auf SC und im Supercircus Radio ist Werbetreibender. Werbetreibender ist jede natürliche oder juristische Person, welche SC und SCR einen Auftrag zur Schaltung von Werbung (Spots) oder/und weiteren Werbemaßnahmen erteilt.

1.3 Die Erteilung von Aufträgen erfolgt in der Regel durch den Abschluss einer Business- Mitgliedschaft /Abonnement (im weiteren „Business Paket“) auf der SC-Website.

1.4 Business Mitgliedschaften/Abonnements richten sich nicht an Verbraucher. 

 

2. Auftragsbedingungen

2.1 Auftraggeber sind Nutzer im Sinne der SC/ SCR- Nutzungsbedingungen und im speziellen Werbetreibende nach Definition in Absatz 1. 

2.3 Auftragnehmer ist Beringer Marketing e.K., Augustusplatz 1-4, 04109 Leipzig, HRA 18942, USt.-IdNr.: DE305407808, Email: contact(at)beringer-marketing.com, Web: www.beringer-marketing.com.

2.2 Spots und sämtliche Materialien, welche im Rahmen des Auftrags zum Einsatz kommen, müssen den Richtlinien des SC-Codex folgen und dürfen nicht den Nutzungsbedingungen widersprechen. Sie müssen den gesetzlichen Vorschriften im beauftragten Ausstrahlungszeitraum entsprechen, insbesondere dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und sonstigen wettbewerbsrechtlichen Vorschriften. 

2.3 Der Auftragsumfang richtet sich nach den Leistungsbeschreibungen der einzelnen Business Pakete.

 

3. Auftragsannahme und Ablehnung

3.1 Aufträge bedürfen der Annahme durch Beringer Marketing. Für die Annahme ist die vollständige Zahlung des definierten Betrages im monatlichen Abonnement im Voraus zu leisten. Nach Zahlungseingang wird der Auftrag durch das versenden einer automatischen Bestätigungsmail angenommen. Für die Annahme, sowie für eventuelle Änderungen oder zusätzliche Vereinbarungen (welche auch nach Auftragsannahme ergänzend zum Auftrag hinzugefügt werden können) genügt die Textform.

3.2 Unabhängig der automatischen Auftragsannahme nach Zahlungseingang, können Aufträge unter bestimmten Voraussetzungen abgelehnt werden. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn

  • Spots oder/und eingereichte Materialien nicht den inhaltlichen und/oder technischen Vorgaben aus den Nutzungsbestimmungen, dem SC-Codex und den technischen Erfordernissen im jeweiligen Upload-Formular entsprechen.

  • Spots oder/und eingereichte Materialien gegen berechtigte Interessen von SC und Supercircus Radio oder/und Beringer Marketing verstoßen.

3.3 Über eine Ablehnung werden Auftraggeber umgehend informiert.

3.4 Auch bereits angenommene Aufträge können entsprechend den Bedingungen aus 3.2 zurückgewiesen oder teilweise nicht ausgestrahlt oder veröffentlicht werden.

3.5 Vor teilweiser oder vollständiger Zurückweisung wegen der in 3.2 genannten Bedingungen besteht nach Ermessen von SC und Supercircus Radio die Möglichkeit zur Nachbesserung durch wiederholten Upload oder die Zusendung einzelner Materialien per E-Mail. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn technische Voraussetzungen nicht eingehalten wurden oder eingehalten werden konnten. Der Verzug der Veröffentlichung der betroffenen Spots oder/und Materialien bzw. der Ausfall von gebuchten Ausstrahlungszeiten geht zu Lasten des Auftraggebers.

 

4. Nutzungsrechte

4.1 Der Auftraggeber überträgt Beringer Marketing urheberrechtliche Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte und sonstige Nutzungsrechte an den Beringer Marketing unter SC und Supercircus Radio oder direkt überlassenen Spots und Materialien, und zwar zeitlich, örtlich und sachlich in dem für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Umfang. Das beinhaltet auch das Recht der Übertragung und Weitergabe an Dritte, welche an dem Prozess der Auftragserfüllung beteiligt sind oder werden. 

4.2 Das Nutzungsrecht berechtigt insbesondere, ohne darauf beschränkt zu sein, zur Veröffentlichung mittels aller bekannter und unbekannter technischen und wirtschaftlicher Formen und Verfahren. Das umfasst auch:

  • das Recht zur gleichzeitigen, unveränderten Verwertung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, insbesondere der Supercircus Websites (Definition siehe auch die SC & SCR Nutzungsbestimmungen), gleichgültig welches Empfangsgerät hierbei zum Einsatz kommt.

  • Das Recht, einen Mitschnitt anzufertigen und an Dritte zu Anschauungszwecken oder zur Prüfung eventueller Rechtsansprüche mit der Auflage zur Einhaltung der jeweiligen Nutzungsbestimmung auszuhändigen.

  • Das Recht, sämtliche zur Veröffentlichung bestimmte Materialien ganz oder in Teilen zeitlich und örtlich unbeschränkt in allen Medien, insbesondere den Supercircus Websites und im Internet zum Zweck der Werbung und Kundengewinnung unentgeltlich zu nutzen.

4.3 Vorbehaltlich der Rechteeinräumung aus 4.2 garantiert der Auftraggeber, dass er für sämtliche Materialien, welche für die Nutzung zur Verfügung gestellt werden, Urheberrechtliche Nutzungs- und Leistungsrechte erworben oder inne hat. Er garantiert, dass er zu vorstehender Rechteeinräumung berechtigt ist und stellt Beringer Marketing von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

 

5. Verantwortung und Haftungsausschluss

5.1 Für den Inhalt der Spots und zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Materialien trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung. Der Auftraggeber verantwortet allein die rechtliche Zulässigkeit und stellt Beringer Marketing von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei sowie von allen in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden und Kosten. 

5.2 Gleiches gilt bei einer schuldhaften Verletzung einer Vertragspflicht des Auftraggebers oder Dritter, welche mit der Erfüllung dieser Vertragspflicht vom Auftraggeber verpflichtet worden sind.

5.3 Bei verminderter oder ungenügender Leistung der Beringer Marketing beschränken sich die Ansprüche des Auftraggebers auf Nachbesserung oder, soweit Nachbesserung nicht möglich ist, auf die Reduzierung des Preises. Eine verminderte Leistung liegt vor, wenn die Sende-Frequenz (Anzahl der beauftragten Platzierungen/Quantität) bezüglich Spots und/oder die vollständige Präsenz von Werbeplatzierungen weiterer Materialien auf der SC Website innerhalb des vereinbarten Zeitraums nicht erreicht wurde. Eine ungenügende Leistung liegt vor, wenn die beauftragte Sendezeit von Spots (zeitliche Platzierung im Sendeprogramm) und/oder die generelle Präsenz von Werbeplatzierungen weiterer Materialien auf der SC Website innerhalb des vereinbarten Zeitraums nicht erreicht wurde.

 

6. Schlussbestimmungen

6.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

6.2 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam geworden sein, lässt dies die Wirksamkeit der „Erweiterten Nutzungsbestimmungen für Business Partner“ im Übrigen unberührt. Es gelten statt dessen solche Regelungen als vereinbart, die dem am nächsten kommen, was die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit in wirtschaftlicher Hinsicht vereinbart hätten. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke.

6.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig.

 

Änderungen vorbehalten.

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